Caddy – Zulassung als Wohnmobil

Mein Caddy hatte eine Lkw-Zulassung für den privaten Gebrauch. Die war preiswert und hätte auch bis zum Ende des Fahrzeugs so bleiben können. Und doch habe ich ihn jetzt zum Wohnmobil umschreiben lassen. Warum ich mich dafür entschied und wie das vor sich ging, davon handelt dieser kleine Bericht.

Eigentlich hat ja Christiane Schuld 😉 . Bei unseren letzten Treffen im Tal der Wied äußerte ich ihr gegenüber gewisse Bedenken wegen der anstehenden HU im Frühjahr 2022 und bezüglich meines Ausbaus zum Mini-Camper. In Kenntnis des Fahrzeugs meinte sie nur, dass ich es doch einfach auf Wohnmobil umschreiben lassen solle. Die Voraussetzungen dafür seien doch bereits gegeben. Das hätte den großen Vorteil, das bei einer HU der Camper-Ausbau nicht mehr Prüfungsgegenstand sei. Ich geriet ins Grübeln und suchte nach Infos.

Voraussetzungen für die Umschreibung zum WoMo

TÜV (Westländer) und DEKRA (Ostländer) hatten bis vor kurzem ein Monopol für diese Tätigkeiten. Inzwischen bieten diese auch andere Prüfgesellschaften an. Da muss man sich halt erkundigen.
Wenn man das Gefühl hat, das der Prüfer übertrieben kleinlich ist, dann sollte man sich bereits nach dem Beratungsgespräch nicht scheuen, vielleicht einen anderen Prüfer zu suchen.

Die relevanten Rechtsvorschriften für die Umschreibung zu finden ist schwierig. Leichter findet man die benötigten Infos z.B. auf der Website des TÜV-Nord oder auch im Forum von Hochdachkombi.de . Ich fasse sie hier noch einmal kurz zusammen:

  • Der als Wohnbereich vorgesehene Fahrzeugteil sollte dem Betrachter einen wohnlichen Eindruck vermitteln.
  • Eine Sitzgelegenheit sollte vorhanden sein. Ein einfacher Angelhocker reicht nicht.
  • Ebenso ein Tisch. Dieser muss nicht riesig sein.
  • Eine ebene und hinreichend große Schlaffläche muss zur Verfügung stehen.
  • Im Fahrzeug muss eine Kochstelle fest eingebaut sein.
  • Für Kleidung und Proviant sollte genügend Stauraum vorhanden sein.
  • Alle Einbauten müssen grundsätzlich fest eingebaut sein.

Und dann sind da auch noch so kleine Feinheiten wie z.B. das Abrunden von Ecken und Kanten der Einbauten zur Vermeidung von Verletzungen. Je nach individuellem Gusto des jeweiligen Prüfers.

Explizit nicht gefordert sind jedoch z.B. Stehhöhe, eine Frischwasserversorgung oder der Einbau einer Toilette.

Die m.E. relevanten Dinge habe ich mal etwas detaillierter in einer Checkliste zum Download zusammen gefasst.

Download als Excel-Tabelle:

Download als PDF:

Beratungsgespräch beim TÜV

Nach einigem Überlegen kam ich letztlich zu dem Entschluss, die Abnahme beim TÜV durchführen zu lassen. Auch wenn sich bei mir mit „TÜV“ immer noch so ein irgendwie diffus mulmiges Gefühl verbindet.

Freitag, den 23.01. also Anruf beim TÜV Nord mit der Bitte um einen Beratungstermin bezüglich Wohnmobilausbau. Kein Problem, jemand aus Lübeck würde sich die Folgewoche telefonisch melden.

Montag, den 31.01. Anruf vom TÜV Lübeck. Wenn ich möchte könnte das Beratungsgespräch in einer Stunde stattfinden. Wow! Allerdings wäre eine Gebühr für des Beratungsgespräch fällig, die dann jedoch später mit der Gebühr für die Abnahme verrechnet würde. Ok.

Der TÜV-Mann warf einen ersten Blick in den Caddy. „Aber, der ist ja schon fertig!“ Ich erklärte ihm, dass ich vor der Abnahme gerne noch einmal einen Fachmann draufschauen lassen wolle, falls etwas nachzuarbeiten sei. Im Übrigen hätte ich sehr darauf geachtet, die Tipps des TÜV-Merkblatts zu berücksichtigen.

Warum ich denn das Fahrzeug Umschreiben wolle? Ich erklärte ihm, dass der Grund sei, dass ich den finanziell aufwändigenen WoMo-Ausbau nur versichern könne, wenn das Fahrzeug auch als Wohnmobil zugelassen sei.

Zunächst rüttelte er mal richtig kräftig an den Einbauten. Nur bei der seitlichen Sitzkiste legte sich seine Stirn leicht in Falten. Er wollte noch eine zusätzliche seitliche Befestigung, z.B. mittels eines Winkels. Ich bot ihm an, er möge gerne mit aller Gewalt an dem solide mit 6mm-Bolzen an Airlineschienen verschraubten Einbau rütteln. Für wider Erwarten auftretende Schäden käme ich auf. Er lehnte lächelnd ab und so blieb es beim Winkel. Die solide Befestigung der Einbauten schien ihm auf alle Fälle ein Kriterium. Na ja, er hatte ja Recht und ein Problem war es auch nicht.

Das Notrad war eigentlich schon sehr sicher verstaut. Trotzdem wäre seines Erachtens ein Sicherheitsriemen vielleicht keine schlechte Idee. Schon etwas sensibler geworden, fand ich es keine schlechte Idee, auch so einer zurückhaltend geäußerten Anregung gebührende Beachtung zu schenken.

Als nächstes fiel sein Blick auf den Kocher. Für den Gebrauch innen zugelassen? Ah, mit Zündsicherung, sehr gut! Ein prüfender Griff – auch fest angeschraubt, ist ja bestens!

Wo schlafen sie denn? Aufklappen nur eines Teils der Schlaffläche reichte schon.

Haben sie denn auch einen Tisch zum Essen? Ich klappte wortlos die Tischplatte hoch. Sehr gut, ist ja alles da! Inzwischen schwang sogar ein wenig Begeisterung in seiner Stimme mit. Er sei manchmal schon überrascht, was für tolle kreative Ideen manche Ausbauer bei ihm so vorstellten.

Zuletzt wollte er noch wissen ob die Schlaffläche denn lang genug für mich sei. Mindestens 190 cm sollten es schon sein. Auch das konnte ich guten Gewissens und glaubwürdig bejahen.

Bordelektrik oder Wasserver- und Entsorgung interessierten ihn nicht. Keine Prüfkriterien für die Abnahme!

Wir fachsimpelten dann noch ein wenig und machten schließlich den 21.02. als Termin für die Abnahme fest. Ich dachte mir, dass es wohl von Vorteil wäre, wenn die Abnahme auch durch den Berater durchgeführt wird. Man kennt sich inzwischen und er kennt das Fahrzeug.

Einen Tipp fürs Wiegen bei einem Abfallentsorger gab es auch noch und da alles so problemlos war und die Beratung schnell erledigt werden konnte, sah er von der Erhebung der Gebühr ab. Aber die wäre ja sowieso mit der Abnahmegebühr von ca. 180 € verrechnet worden.

Insgesamt fühlte ich mich anschließend ehrlicherweise schon ein wenig erleichtert. Zumindest in meinem Fall war die TÜV-Flatter wohl unbegründet. Ich hatte wohl einen netten, in der Materie kompetenten und mit Augenmaß agierenden Prüfer gefunden. Aber, nur nicht vor der Kirchweih jubeln …

Einbau des Kochers anpassen

Ich hatte mich bereits vor dem Beratungsgespräch informiert und so wusste ich, dass ich zumindest den Kocher festschrauben musste. Das erledigte ich noch vor dem Beratungsgespräch. Mein Problem: Einfach festschrauben reichte bei mir nicht. Ein Wechsel der Kartusche wäre nicht mehr möglich gewesen.

Eine pragmatische Lösung fand ich nach einer etwas genaueren Inaugenscheinnahme des Stellplatzes für den Kocher. Größere Umbauarbeiten am Küchenblock konnte ich damit umgehen. Ich kürzte einfach den rechten Überstand der Arbeitsplatte bis auf einen Zentimeter. Das reichte jedoch noch nicht, denn die Abdeckklappe für die Kartusche hätte sich nicht nach oben öffnen lassen. Die Seitenwand war im Wege. Deshalb kürzte ich die Klappe mit meiner Proxxon auf etwas weniger als die Hälfte. Nun ließ sich sie sich für den Kartuschenwechsel problemlos betätigen.

Zum Abschluss schraubte ich den Kocher fest. Einfach von oben mit zwei Schrauben durch das Bodenblech unter der Kartusche und fertig!

Da der Kocher für die Nutzung in Räumen zugelassen und mit einer Zündsicherung ausgestattet ist, sollte der Zulassung nun nichts mehr im Wege stehen.

Abnahme

Nach dem ganzen Vorlauf verlief die Abnahme recht unspektakulär. Wie erwartet erinnerte sich der Prüfer an das Fahrzeug – Ah, der Caddy! – was ebenfalls wie erwartet hilfreich war. Er checkte alles wie zuvor, dann gab es das Gutachten gegen eine Gebühr von rund 185 €.
Eine Kleinigkeit stellte sich dann noch heraus. Der Caddy III zeigt seine Fahrgestellnummer an drei Orten: Hinter der Windschutzscheibe, an der Fahrerseite auf der B-Säule (Aufkleber) und als Gravur an der Säule bei der Heckklappe der rechten Seite (C- oder D-Säule?). Letztere war durch meinen Einbau verdeckt, was nicht sein soll. Ich ging schlicht davon aus, dass die hinter der Frontscheibe die relevante ist. Nun, zur nächsten HU muss ich sie noch freilegen.

Was habe ich für die Abnahme gebraucht?

  • Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein)
  • Wiegeschein für das fertig ausgebaute Fahrzeug (z.B. bei der Mülldeponie oder einer Mühle) da sich sein Leergewicht geändert hat (zum Wiegen aussteigen, aber voller Tank). Bei einem Entsorger in Lübeck 12 €.
  • ggf. ABEs z.B. für Windabweiser, Einbaupapiere Standheizung, etc. …

Umschreibung bei der Zulassungsstelle

Zuversichtlich hatte ich für den Tag auch einen passenden Termin bei der Zulassungsstelle gebucht. Die Umschreibung dauerte dann noch einmal eine viertel Stunde und nach Zahlung einer Gebühr von rnd. 13 € hatte ich schließlich ein Wohnmobil.
Nach der Umschreibung besaß ich dann einen neuen Kfz-Schein und Kfz-Brief und musste nur noch die Versicherung anpassen.

Was habe ich für die Umschreibung gebraucht?

  • Zulassungsbescheinigung I
  • Zulassungsbescheinigung II ( Kfz-Brief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • letzten Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Gutachten von der Abnahme

Versicherung

Die aktualisierte ich auch noch am gleichen Tag und hab es somit geschafft, das ganze Verfahren an nur einem Tag durchzuziehen. Hätte ich nicht gedacht.
Für das WoMo wählte ich eine Vollkasko mit 300 € Eigenbeteiligung. Feuer, Diebstahl des Fahrzeugs, Vandalismus usw. sind von nun an zwar immer noch ärgerlich, aber finanziell abgesichert. Bei meiner Versicherung (HUK) mit SF20 und meinen Gegebenheiten kostet mich das Ganze gerade mal 260 € p.A. mehr, als ich bisher für meine Haftpflicht plus Teilkasko gezahlt hatte. Das ist es mir allemal wert!
Aber Achtung! Normalerweise ist das Inventar (z.B. Koch- oder Bettzeug) da nicht mitversichert. Dies bekomme ich im Fall der Fälle mit Ausnahme Unterhaltungselektronik oder Computer von meiner Hausratversicherung (HUK) europaweit ersetzt. Und nein, die HUK bezahlt mich nicht für Werbung.

Meine Erfahrungen

Insgesamt stellte sich in meinem Fall die ganze Umschreibung als deutlich weniger schwierig heraus, als zunächst befürchtet. Warum? Ich hatte mich beim Ausbau zum Glück schon weitgehend an die Vorgaben gehalten und hatte so nach meinem Beratungsgespräch nur noch wenige Nacharbeiten zu erledigen. Auch alle erforderlichen Dokumente hatte ich dabei.
Das Beratungsgespräch fand ich klasse. Es sollte idealerweise jedoch früher, z.B. wenn man eine schon fortgeschrittene Vorstellung seines Ausbaus entwickelt hat, stattfinden.

Die ganze Umschreiberei hat mich komplett rund 210 € gekostet.

Edit vom 21.04.2023
Inzwischen soll eine neue wesentliche Anforderung für die Zulassung als WoMo hinzu gekommen sein. Es wird wohl eine Zwangsentlüftung gefordert. Ich empfehle unbedingt, sich über den aktuellen Stand der Zulassungsbedingungen zu informieren!

Zum Schluss: Dieser Bericht ist ausdrücklich keine Rechtsberatung! Alle Infos hier sind sorgfältig zusammengetragen und das meiste ist durch eigene Erfahrungen untermauert. Regional unterschiedliche Anwendungen der Rechtsvorschriften sind möglich. Daher übernehme ich auch keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund einer Verwendung der Infos in diesem Bericht entstanden sein könnten.

11 Antworten auf „Caddy – Zulassung als Wohnmobil“

  1. Moin Mandy,
    dass Kartuschenkocher nicht zugelassen sind ist mir neu und halte ich für ein Gerücht. Selbiges geisterte auch kurz duch das HDK-Forum, wurde aber nicht verifiziert. Das klingt eher nach der Auslegung eines Prüfers, der sonst vermutlich wenig mit WoMos zu tun hat. Allerdings müssen so ein Kocher a) fest mit dem Einbau verbunden sein und b) eine Zündsicherung haben (sollte auch in Deinem Interesse sein). Laut dem TÜV-Nord muss er für Innennräume zugelassen sein, was solche mit Zündsicherung normalerweise sind. Das ist ja der Grund für die Zündsicherung! Im Freien bräuchte man sie höchstens zur Gasersparnis.
    Mein Rat, such Dir eine TÜV-Stelle und vereinbare erst einmal eine Beratung wegen Umwidmung zum WoMo. Das machte bei mir dann jemand, der sich in der Materie auch auskannte, da selbst WoMo-Eigner. Die Beratungsgebühr wurde später bei der Zulassungsprüfung verrechnet.
    Vereinbare mit diesem Prüfer oder der Prüferin einen Abnahmetermin unbedingt bei ihm/ihr, nicht bei jemand anderem! Das vermeidet Stress. Dann müsste es klappen.
    Bei uns im Norden weist der TÜV auf seiner Website extra darauf hin, dass es diese Beratung gibt. Hier ganz unten: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/wohnmobil-ratgeber/wohnmobil-sicherheit/ . Lass beim Beratungsgespräch beiläufig einfließen, dass Du Dich beim Umbau am TÜV-Merkblatt orientiert hättest. Gibt’s zum Download. Vor der eigentlichen Prüfung wollest Du Dich vergewissern, ob Du noch irgendwo nachbessern musst. Das trifft zwar auch zu, aber das eigentlich wichtige ist der Kontakt zu einem fachkundigen Prüfer!
    Wenn sonst alles i.O. ist müsste es dann klappen.

    Gruß – Hartmut

  2. Erstmal danke für deine Erfahrungen. Ich war heute bei der DEKRA und die sagten mir Kartuschenkocher sind komplett verboten…ich habe einen Kocher, welchen man aus der Schiebetür auszieht und die Kartusche auch nur im ausgezogenen Zustand an den Kocher bekommt. Also es ist ausgeschlossen, dass was passiert, bei geschlossener Schiebetür, da Kartusche und Kocher während der Fahrt immer getrennt sein müssen.
    Ich brauche angeblich eine Flasche mit Abnahme, wegen Kasten und Belüftung oder Induktion…..das kann doch echt nicht sein oder?!
    Habe keine Zündsicherung. Dachte, das könnte das Problem sein, aber vielleicht okay, weil ich ja nur außen kochen kann. Aber nein generell definitiv kein Kartuschenkocher… anderer TÜV?

  3. Moin Mcdad,
    ich habe unter der Kartusche 2 Löcher in das Bodenblech des Kochers gebohrt und den Kocher dann mit 2 Spaxschrauben einfach festgeschaubt. Wo Du ihn einbaust ist m.W. egal. Wichtig ist, das er fest verbaut ist. Schnappsysteme oder dergleichen reichen nicht.
    Wichtig ist auch, dass der Kocher einen Gasstop besitzt.

    Gruß – HAL

  4. Lieber HAL,

    herzlichen Dank fürs Teilen Deiner Erfahrung. Ich bin gespannt was der TÜV bei mir sagt. Ich habe den gleichen Kocher wie du, wie hast Du ihn fest eingebaut? Das konnte ich nicht ersehen aus Deinen Bildern. Und: muss er frei zugänglich sein, also muss ich ihn im Camper nutzen können? Oder darf er im Auszug unter dem Bett sein, und ich kann ihn dann nur bei ausgezogener Schublade nutzen?

    Heißt fest verbaut, er darf nicht verrutschen oder er darf sich garnicht lösen lassen z. B. Durch ein Schnappsystem? Weißt du das?

  5. Moin,
    musste ich nicht, denn Zwangsentlüftung war bei meiner Umschreibung noch kein Thema. Und eine Gasflasche habe ich, da Kartuschenkocher, auch keine an Bord.

    HAL

  6. hallo bei mir steht nun auch der Gang zum Tüv an ,wie hast du das mit der Zwangentlüftung gelöst

  7. Moin Peter,
    mein Caddy hatte ja eine LKW-Zulassung. Das Entscheidende ist, dass der Ausbau die Voraussetzungen für eine Zulassung als WoMo, wie z.B. fest eingebaute Kochmöglichkeit, erfüllt. Ist ja alles in dem Post beschrieben.
    Gruß aus HL – Hartmut

  8. Danke für deinen Bericht zur Wohnmobilumschreibung. Ist ein LKW mit einem ausgebauten Ausbau dazu auch geeignet? Den wohnlichen Eindruck macht es, aber vielleicht brauche ich auch so ein Beratungsgespräch. Sehr hilfreich sind die Beschreibungen hier für mich.

  9. Nachdem meine Freundin und ich waren im Sommer in Europa mit dem Bulli unterwegs. Und ich muss jetzt noch einen Termin für den TÜV vereinbaren. Ich bin auch sehr darauf gespannt, die Tipps des TÜV-Merkblatts zu lesen.

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